Auslandsaufenthalte

Beurlaubung Auslandsjahr

Auslandsaufenthalte von A-Z

Liebe Schülerinnen und Schüler,

falls du dich gerade mit der Frage beschäftigst, ob und wie ein längerer Auslandsaufenthalt während der Schulzeit möglich ist, lies dir zusammen mit einem Elternteil die unten aufgelisteten Informationen durch. Es sind allgemeine Fragen und Antworten, die oft genügend Orientierung bieten.

Wenn du zu einem Zeitpunkt deiner Planungen individuellen Beratungsbedarf hast, sprich mich direkt an.

Mit freundlichem Gruß

Günter Wolfs

Leitung der Jahrgänge 8 – 10


Antrag auf Beurlaubung

    • Die Klassenleitung ist der erste Ansprechpartner und sollte von Anfang an über die Überlegungen informiert sein.
    • Sobald es feststeht, dass du ins Ausland gehst, stellen deine Eltern einen Antrag an den Schulleiter. Dafür gibt es hier eine Vorlage: (Beurlaubung Auslandsjahr)
    • Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden und ihm ist eine Bescheinigung der Austauschorganisation oder der aufnehmenden Schule beizufügen.

Dauer

    • Länger als ein Jahr darf man die Schullaufbahn in Hamburg nicht unterbrechen. Also können wir maximal für ein Jahr beurlauben.

Fächer 

    • Bestimmte Fächerauflagen für das Ausland gibt es nicht, jedoch solltest du darauf achten, das Fach Mathematik oder auch die Naturwissenschaften auf möglichst anspruchsvollem Niveau zu belegen.
    • Im Jahrgang 10 ist es ratsam, dir anzuschauen, welche Fächer in den Obestufenprofilen sind, die dich interessieren.

Finanzielle Förderung

    • Die Behörde für Schule und Bildung unterstützt unter bestimmten Bedingungen Auslandsaufenthalte. Die Formulare dafür erhältst du im Schulbüro.
    • Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Organisationen, die Stipendien vergeben.

Gutachten

    • Die Klassenleitungen und die Fachkollegen verfassen diese Gutachten.
    • Bitte plane dafür genügend Zeit ein.

Informationsabend

    • Der Elternrat unsrer Schule organisiert ein Mal im Jahr, ungefähr im November, einen Informationsabend für die Eltern. Die dort gehaltene Präsentation beinhaltet mehr oder weniger die Informationen dieser Seite.
    • In Hamburg gibt es in regelmäßigen Abständen Austauschmessen, auf denen die Austauschorganisationen sich vorstellen.

Jahrgang

    • Grundsätzlich ist ein Aufenthalt in jedem Jahrgang von 5 bis 10 möglich. Die beiden Jahre der Studienstufe dürfen hingegen nicht unterbrochen werden.
    • Häufig stimmen die Inhalte der Fächer im Ausland nicht mit denen der Hamburger Bildungspläne überein. Daher ist immer damit zu rechnen, dass in bestimmten Fächern Inhalte nachzuarbeiten sind.
    • Im Jahrgang 10 gibt es Besonderheiten bei den Überprüfungen 10, beim Mittleren Schulabschluss (MSA) und beim Latinum.

Mittlerer Schulabschluss (Jahrgang 10)

    • Alle Gymnasiasten im Jahrgang 10 nehmen an den zentralen Überprüfungen statt.
    • Die Prüfungen zählen 30% der Ganzjahresnote und nur die Ganzjahresnoten entscheiden über die Versetzung in den Jahrgang 11.
    • Mit einer Versetzung erhältst du automatisch, ohne zusätzliche Prüfung, den Mittleren Schulabschluss (MSA).
    • Wenn du im Jahrgang 10 nicht an den Überprüfungen teilnimmst, wirst du nicht versetzt, sondern „gehst in die Studienstufe“ über. Somit erhältst du auch nicht den MSA. Den bekommst du erst bei entsprechenden Noten während der Studienstufe.

Latinum (Jahrgang 10)

    • Wenn du während des 2. Halbjahrs des Jahrgangs 10 im Ausland bist, erhältst du am Ende der 10. Klasse kein Latinum.
    • Um es zu erhalten, musst du nach deiner Rückkehr eine externe Prüfung, schriftlich und mündlich, ablegen. Die Anmeldung dazu ist am Anfang des Schuljahres und läuft über die  Abteilungsleitung Studienstufe.
    • Die Lateinlehrkräfte informieren dich über diese Prüfungen und die notwendigen Inhalte. Diese Informationen findest du auch hier: Latinum nach § 35 ApoGrundStGy

Partnerschule

    • Wir haben keine Partnerschule, mit der wir regelmäßig Auslandsaufenthalte durchführen.
    • Du kannst einen Austausch über eure privaten Kontakte organisieren, auf die Austauschprogramme der Behörde für Schule und Bildung zurückgreifen oder die Dienste einer der Austauschorganisationen in Anspruch nehmen.
    • Wichtig ist, dass du während des Auslandsaufenthaltes eine Schule besuchst. Nach der Rückkehr musst du eine Schulbescheinigung vorlegen.

Profilwahl für die Oberstufe

    • Du wählst dein Oberstufenprofil im Januar vor dem Eintritt in die Studienstufe .
    • Die Leitung der Studienstufe informiert in folgenden Schritte über die Profile: Dezember (Elternabend), Januar (10. Klassen).
    • Die notwendigen Dokumente dafür findest du hier.

Überprüfungen (Jahrgang 10)

    • Die Teilnahme an den Überprüfungen ist verpflichtend und eine Voraussetzung für die Versetzung in die Studienstufe.
    • Grundsätzlich gilt: Wer zum Termin der Überprüfungen (Februar) oder der Nachschreibearbeiten (Mai) in Hamburg ist, nimmt an den Prüfungen teil.
    • Wenn du im Jahrgang 10 oder im 2. Halbjahr 10 im Ausland bist, kannst du nicht an den zentralen Überprüfungen teilnehmen. In diesem Fall führen wir mit dir vor dem Eintritt in die Studienstufe ein pädagogisches Gespräch. Dieses findet in der Regel am Montag vor dem Beginn des neuen Schuljahres um 12 Uhr statt.
    • Wir entscheiden auf der Grundlage der Einschätzungen der Fachlehrerinnen und Fachlehrer, ob du in die Studienstufe aufrücken darfst.
    • Den mittleren Schulabschluss erhältst du in diesem Fall erst am Ende von Jahrgang 11.

Zeugnis

    • Für den Zeitraum deines Aufenthalts erhältst du ein Zeugnis deiner Gastschule.
    • Wenn du weite Teile des Schuljahres im Ausland bist, erhältst du bei uns kein zusätzliches Zeugnis.


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