Auslandsaufenthalte

Beurlaubung Auslandsjahr

Auslandsaufenthalte von A-Z


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Liebe Schülerinnen und Schüler,

falls du dich gerade mit der Frage beschäftigst, ob und wie ein längerer Auslandsaufenthalt während der Schulzeit möglich ist, lies dir zusammen mit einem Elternteil die unten aufgelisteten Informationen durch. Es sind allgemeine Fragen und Antworten, die oft schon genügend Orientierung bieten.

Wenn du zu einem Zeitpunkt deiner Planungen individuellen Beratungsbedarf hast, sprich mich direkt an.

Mit freundlichem Gruß

Günter Wolfs

Leitung der Jahrgänge 8 – 10


Antrag auf Beurlaubung

    • Die Klassenleitung ist der erste Ansprechpartner und sollte von Anfang an über die Überlegungen informiert sein.
    • Sobald es feststeht, dass du ins Ausland gehst und du eine Bescheinigung der Austauschorganisation oder der Schule hast, stellen deine Eltern einen Antrag an den Schulleiter. Hier ist das Antragsformular.

Dauer

    • Länger als ein Jahr darf man die Schullaufbahn in Hamburg nicht unterbrechen. Also können wir maximal für ein Jahr beurlauben.

Fächer 

    • Bestimmte Fächerauflagen für das Ausland gibt es nicht, jedoch solltest du darauf achten, das Fach Mathematik oder auch die Naturwissenschaften auf möglichst anspruchsvollem Niveau zu belegen.
    • Im Jahrgang 10 ist es ratsam, dir anzuschauen, welche Fächer in den Obestufenprofilen sind, die dich interessieren.

Finanzielle Förderung

    • Die Behörde für Schule und Bildung unterstützt unter bestimmten Bedingungen Auslandsaufenthalte. Die Formulare dafür erhältst du im Schulbüro.
    • Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Organisationen, die Stipendien vergeben.

Gutachten

    • Die Klassenleitungen und die Fachkollegen verfassen diese Gutachten.
    • Bitte plane dafür genügend Zeit ein.

Informationsabende

    • Der Elternrat unsrer Schule organisiert jeden Herbst einen Informationsabend für die Eltern.
    • In Hamburg gibt es in regelmäßigen Abständen Austauschmessen, auf denen die Austauschorganisationen sich vorstellen.

Jahrgang

    • Grundsätzlich ist ein Aufenthalt in jedem Jahrgang von 5 bis 10 möglich. Spätestens nach dem Jahrgang 10 und vor dem Jahrgang 11 muss der Aufenthalt stattfinden.
    • Häufig stimmen die Inhalte der Fächer im Ausland nicht mit denen der Hamburger Bildungspläne überein. Daher ist immer damit zu rechnen, dass in bestimmten Fächern Inhalte nachzuarbeiten sind.
    • Im Jahrgang 10 gibt es Besonderheiten beim Mittleren Schulabschluss (MSA) und beim Latinum.

Latinum (Jahrgang 10)

    • Wenn du im Jahrgang 10 während des 2. Halbjahrs im Ausland bist, erhältst du am Ende der 10. Klasse kein Latinum.
    • Um es nachträglich zu erhalten, musst du nach deiner Rückkehr eine externe Prüfung, schriftlich und mündlich, ablegen. Die Anmeldung dazu ist am Anfang des Schuljahres.
    • Die Lateinlehrkräfte informieren dich über diese Prüfungen und die notwendigen Inhalte. Diese Informationen findest du auch hier: Latinum nach § 35 ApoGrundStGy

Mittlerer Schulabschluss (Jahrgang 10)

    • Mit der Versetzung in die Studienstufe erhältst du automatisch, ohne zusätzliche Prüfung, den Mittleren Schulabschluss (MSA).
    • Dafür ist ein vollständige Notenbild erforderlich.

Partnerschule

    • Wir haben keine Partnerschule, mit der wir regelmäßig Auslandsaufenthalte durchführen.
    • Du kannst einen Austausch über eure privaten Kontakte organisieren, auf die Austauschprogramme der Behörde für Schule und Bildung zurückgreifen oder die Dienste einer der Austauschorganisationen in Anspruch nehmen.
    • Wichtig ist, dass du während des Auslandsaufenthaltes eine Schule besuchst. Nach der Rückkehr musst du eine Schulbescheinigung vorlegen.

Profilwahl für die Oberstufe

    • Du wählst dein Oberstufenprofil im Januar vor dem Eintritt in die Studienstufe.
    • Die Leitung der Studienstufe informiert in folgenden Schritten über die Profile: Dezember (Elternabend), Januar (10. Klassen).
    • Die notwendigen Dokumente dafür findest du hier.

Zeugnis

    • Für den Zeitraum deines Aufenthalts erhältst du ein Zeugnis deiner Gastschule.
    • Wenn du den überwiegenden Teil des Schuljahres im Ausland bist, erhältst du bei uns kein zusätzliches Zeugnis.


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